Sollte eine der oder beide sorgeberechtigten Personen nicht mit zur Erstvorstellung kommen können, muss folgende Behandlungseinwilligung ausgefüllt und unterschrieben zur Erstvorstellung mitgebracht werden:
* = Pflichtfelder
Sollte eine der oder beide sorgeberechtigten Personen nicht mit zur Erstvorstellung kommen können, muss folgende Behandlungseinwilligung ausgefüllt und unterschrieben zur Erstvorstellung mitgebracht werden:
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